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AGBs

1. Geltung der Bedingungen

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis, Verbindlichkeiten, Leistungen und Zahlungen der Geschäftsbeziehung zwischen der CFS Consulting For Success GmbH als Eigentümer der Domain www.lektorat.org - später kurz CFS GmbH genannt - und dem Auftraggeber. Sie werden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Die CFS GmbH erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) CFS GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden mitgeteilt. Änderungen oder Ergänzungen zu Ungunsten des Kunden haben zur Folge, dass der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen kann.


2. Vertrag

(1) CFS GmbH ist ein Lektorats-, Korrektorats- und Textdienst für gewerbliche, wissenschaftliche und ähnliche Texte. Diese Arbeiten werden von Mitarbeitern sowie von beauftragten unabhängigen Lektoren/Korrektoren vorgenommen. In allen Fällen bestehen aber die Vertragsbeziehungen ausschließlich zur CFS GmbH und nicht zu dem jeweiligen Mitarbeiter direkt.

(2) Der Korrektur- bzw. Lektoratsdienstvertrag kommt zustande, wenn der zu bearbeitende Text mit einer entsprechenden Auftragsanweisung vorliegt und/oder die CFS GmbH die Annahme des Auftrags schriftlich erklärt hat oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch CFS GmbH.

(3) Sofern nicht abweichend geregelt, sind Angebote von CFS GmbH stets freibleibend und unverbindlich. CFS GmbH kann den Vertragsabschluss von einer Anzahlung und Vorauszahlung abhängig machen. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von CFS GmbH zuvor schriftlich bestätigt worden sind.


3. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Korrektur bzw. des Lektorats den Auftrag jederzeit kündigen. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Auftragswertes. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(2) Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Fertigstellung oder Kündigung unaufgefordert zurückgegeben. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten und die als Kopie oder Datei vorliegende Korrektur oder Lektorierung selbst verbleiben bei der CFS GmbH. Die Vernichtung dieses Datenbestandes erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.


4. Abnahme/Nachbesserung

(1) CFS GmbH verpflichtet sich, die Korrektur bzw. das Lektorat so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Unrichtigkeiten im Text verbleiben bzw. entstehen. Verbleiben oder entstehen gleichwohl Mängel, die nicht völlig unerheblich sind, so hat der Auftraggeber diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung, unter Angabe einer möglichst genauen Beschreibung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mitteilung, gilt die Korrektur bzw. Übersetzung als vertragsgemäß erbracht.

(2) Soweit die Korrektur bzw. das Lektorat von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z. B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder lückenhafte Originaltexte. Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrags oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Korrektur bzw. Übersetzung nur unerheblich mindert.


5. Haftung

(1) CFS GmbH übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit oder Fehlerfreiheit der erbrachten Leistung. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Gründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die CFS GmbH nicht für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden oder sonstige Schäden des Auftraggebers.

(2) Für Beschädigung oder Verlust der Dateien auf kundeneigenen Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen der CFS GmbH zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials.

(3) Die CFS GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz beruht.


6. Vergütung/Zahlungsbedingungen

(1) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug sofort bei Lieferung mit Vorkasse fällig. Bei umfangreichen Aufträgen werden 50% des Honorars als Vorauszahlung fällig. Der Auftrag wird von der CFS GmbH erst ausgeführt, sobald das Geld auf dem Konto eingetroffen ist. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den elektronischen oder postalischen Versand gegeben wurden. Bei Teillieferungen sind anteilige Teilzahlungen möglich.

(2) Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.


7. Vertraulichkeit/Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Arbeiten zu. Genaueres regelt das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) sowie zwischen Auftraggeber und CFS GmbH abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarungen. CFS GmbH weißt darauf hin, dass CFS GmbH allerdings insbesondere bei einer Übermittlung der Daten durch elektronische Medien keine absolute Vertraulichkeit garantieren kann, da ein Zugriff von unbefugten Dritten auf die übermittelten Daten nicht gänzlich auszuschließen ist. Für solche Eingriffe haftet CFS GmbH nicht.

(2) Die CFS GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien zu ziehen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers gegen CFS GmbH aufzubewahren.

(3) Soweit sich CFS GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist CFS GmbH berechtigt, die Daten diesen gegenüber offen zu legen. CFS GmbH erklärt, dass Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen des jeweiligen Vertrags tätig werden, auf einen vertraulichen Umgang mit Daten und Informationen verpflichtet worden sind.


8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Verträge, die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Die CFS GmbH ist jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.

(4) Die CFS GmbH behält sich vor, die Geschäftsbedingungen anzupassen und zu erweitern. Die aktuelle Version kann jederzeit über unsere Website abgerufen und eingesehen werden

Frankfurt am Main, am 28.06.2008

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